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Als Reaktion auf die Problematik fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer hat das Bundesministerium für Finanzen am 28. Februar 2011 mitgeteilt:
Lohnsteuerbescheinigung 2010: Kein Nachteil für freiwillig gesetzlich Versicherte
Seit dem Online-Update von 9. Februar 2011 erkennt "MAXTAX Steuersparen" bereits LSt-Bescheinigungen, die fehlerhaft sein können und schlägt Ihnen eine automatische Korrektur der Werte in den Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwendungen vor. Bitte beachten Sie, dass eine korrekte Berechnung der Einkommensteuer durch Ihr Programm voraussetzt, dass eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung entweder von der Korrekturautomatik oder vom Anwender korrigiert wird.
Das Bundesfinanzministerium empfiehlt, dass die (von fehlerhaften LSt-Bescheinigungen) betroffenen Arbeitnehmer grundsätzlich prüfen sollten, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Diese Empfehlung hat unseres Erachtens den Hintergrund, dass die Korrekturautomatik aufseiten der Finanzverwaltung u.U. nicht alle, insbesondere "besonders gelagerte Spezialfälle", perfekt korrigiert. Aus dem gleichen Grund empfehlen auch wir, die von unserer Korrekturautomatik in die Zeilen 12 und 15 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übergebenen (korrigierten) Werte auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Wenn Sie die Korrekturautomatik nicht nutzen wollen, wird es in den meisten Fällen ausreichen, die Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung abzuschreiben und Z. 24 nicht abzuschreiben. Dieses Vorgehen bietet sich insbesondere an, wenn der Arbeitnehmer den gesamten Veranlagungszeitraum hindurch in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung freiwillig versichert war.
Wenn der Arbeitnehmer während des Veranlagungszeitraums zwischen der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung wechselt, könnte eine Korrektur vom Anwender notwendig werden. Dann ist wie folgt zu verfahren:
Alternativ lässt sich die Summe der (Gesamt-)Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung meist durch Multiplikation des in Zeile 25 bescheinigten Wertes mit dem Faktor 149/79 ermitteln.
Die Summe der (Gesamt-)Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Pflegeversicherung lälsst sich alternativ meist durch Multiplikation des in Zeile 26 bescheinigten Wertes mit dem Faktor 2 bzw. in Fällen des Kinderzuschlages mit dem Faktor 2200/1225 ermitteln.
Die Besonderheiten der Pflegeversicherung in Sachsen berücksichtigen Sie in diesem Fall mit dem Faktor 1950/1475 bzw. in Fällen des Kinderzuschlages mit dem Faktor 2200/1725.
Sie werden Bescheide, die zulasten der Steuerpflichtigen aufgrund fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigungen falsch sind, nur herausfinden, wenn Sie eine steuerlich korrekte Berechnung durch Korrektur der fehlerhaften Bescheinigungen herbeiführen, wie es vorstehend beschrieben wurde.
In einem Softwarepaket: